Unverschämte Chefs, aufgepasst! Der Mordfall „Roulette“ hat den Stein ins Rollen gebracht. Das Oberlandesgericht hat mit der Entscheidung, die beiden Chef-Mörderinnen ohne Anklage-Erhebung frei zu lassen, einen Präzedenzfall geschaffen. Richter XY hat befunden, dass es sich um eine besondere Art der Notwehr gehandelt hat und somit die Erschießung ihres Chefs das gute Recht der zwei Angestellten ist.
Doch was bedeutet das nun für alle anderen Angestellten? Kann man einen Chef einfach so erschießen? Gepeinigte Angestellte finden: Ja! Und einige reden sogar von „Erlösung“, von „Endlich“ und von „Höchster Zeit“. „C. und E. sind unsere Heldinnen“, so eine geplagte Beschäftigte einer Firma sogar.
Rechtlich gesehen bedeutet der Fall, dass sich unverschämte Vorgesetzte nun in Acht nehmen müssen... also: Lieber den neuen Gehaltswünschen entgegen kommen – oder sterben.
Donnerstag, 6. August 2009
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